Kurbeitrag

Aus dem Grunde, dass die Stadt Borkum ein staatlich anerkanntes Nordseeheilbad ist, und die Kosten für den Aufwand, Herstellung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, erhebt die Stadt einen Kurbeitrag. Wenn Sie schon einmal Borkum besucht haben, wissen Sie bereits von dieser Regelung.

Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die sich in dem als Nordseeheilbad (Erhebungsgebiet) aufhalten, ohne in ihm eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Fremdenverkehrseinrichtungen geboten wird. Für Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80% beträgt, wird der Kurbeitrag auf 85 v.H. ermäßigt. Studentenermäßigungen bis 27 Jahre nur unter Vorlage des Ausweises.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.borkum.de/DE/buchen/kurbeitrag/index.php